Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften nimmt zu, und zwar in allen Altersgruppen. Immer mehr Kinder werden in diese nichtehelichen Lebensgemeinschaften hinein-geboren. Vor diesem Hintergrund ist auch das Urteil des EUGH zum Sorgerecht nichtehelicher Väter zu sehen. Das Paar lebt über einen bestimmten Zeitraum wie ein Ehepaar zusammen, bekommt evtl. gemeinsame Kinder, wohnt gemeinsam, schafft gemeinsam eine Immobilie und andere Vermögenswerte an, verlässt sich finanziell/wirtschaftlich auf den anderen, betreibt vielleicht sogar gemeinsam eine Firma, verbredet aber nichts für den Fall, falls die Beziehung auseinandergehen sollte. Bekommt dann jeder seine Investition zurück?
Referentin: Rechtsanwältin Julia Petran, Fachanwältin für Familienrecht



