Nur 29 % der Deutschen eine letztwillige Verfügung errichtet. Nachlasswerte gehen deshalb in der Regel aufgrund gesetzlicher Erbfolge auf eine Mehrheit von Erben über. Interessengegen-sätze innerhalb dieser Zwangsgemeinschaft führen häufig zu Streit, der vor Gericht mit großer Härte und Erbitterung ausgetragen wird und bei Nachlassimmobilien immer häufiger zur Teilungsversteigerung führt.
Eine kluge und vor allem vorausschauende Nachlassplanung kann Steuernachteile, Streit unter Angehörigen und die Zerschlagung des Familienvermögens vermeiden. Dieser Vortrag führt Sie in leicht verständlicher Form in wichtige Bereiche des Erbrechts. Typische Fragestellungen werden klar beantwortet.
Juristische Vorkenntnisse sind für das Verständnis dieses Vortrages nicht erforderlich.
Referent: Rechtsanwalt Müller, Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Alterauge Müller Geiger in Neuwied, Testamentsvollstrecker und Mitautor des Buches „Erbrecht auf den Punkt gebracht“.
Termin:
Mittwoch, 07.03.2012, 19:00 - 21:00 Uhr



